Pisarski..................

Die Entstehung der Namen des polnischen Kleinadels

Die Adelsnamensgebung in Polen begann im 14.Jahrhundert mit dem zeremoniellen Ritterschlag.
Die Adelsnamen leiteten sich von Landschaften, Ortschaften, Landgütern oder Burgen ab. Das 12. und das 13.Jahrhundert waren Jahrhunderte der Namensgebung in Europa. Und für diese Zeiten beginnen die Schwierigkeiten für den Genealogen, der sich mit der Herkunftsermittlung der Namen des polnischen Adels bzw. des Kleinadels beschäftigt, mit dem ungenügend vorhandenen Quellenmaterial.
Steuerlisten gehören für genealogische Forschungen zu den wichtigsten Fundquellen, weil sie nach Jahren geordnet, neben dem Namen des Besitzers auch den Namen des Besitzes, und noch weitere Nebenangaben enthalten. Diese Listen besitzen jedoch ihre Eigenarten. Sie stammen aus einer Zeit, in der sich die Annahme der nach dem Namen des Besitzes gebildeten Familiennamen vollzog, was in den westlichen Landesteilen Polens früher, als in den östlichen geschehen ist. Damit tritt der Umstand ein, daß der in den Steuerlisten durchweg lateinisch geschriebene Name im Polnischen abweichend geschriebene Buchstaben enthält. Dies ist besonders wichtig zur Klärung der Frage, inwieweit die aus einem Orte stammenden Familien gleichen Namens identisch oder verschieden sind. Vielfach wurden die Beinamen beibehalten, oft aber auch fortgelassen. Die früheren Genealogen waren häufig der Meinung, daß verschiedene Beinamen, die mit gleichem Familiennamen vorkamen, derselben Familie zukamen und nur Zweige derselben bezeichneten. Das traf wohl auch oft zu, in vielen Fällen waren diese Beinamen aber alte Familiennamen und gehörten zu ganz verschiedenen, wenn auch gleichnamigen Familien.

Es kann wohl mit Bestimmtheit vorausgesetzt werden, daß der vordem besitzlose Adel, der nicht seinen Stammes- bzw. Wappennamen dem Namen eines Besitzes beifügen konnte, schon lange vorher feste Familiennamen führte, die für sein Auftreten in der Öffentlichkeit eine Notwendigkeit waren. Diese Familiennamen wurden nun auch auf dem neuen Besitz festgehalten. Der Kleinadel folgte dann aber auch dem allgemein gewordenen Brauch, einen von dem derzeitigen Besitz abgeleiteten zweiten Familiennamen anzunehmen. Dieser neue Name wurde der in der Öffentlichkeit allein benutzt, welchem aber die verschiedenen Besitzer desselben Dorfes, die vielfach denselben neuen Namen annahmen, zur Unterscheidung ihrer Familien den alten Stammnamen hinzufügten, der nun aber auch nur einfacher Beiname geworden war
Die Zweige dieser einzelnen Familien unterschieden sich dann wieder vielfach durch weitere Beinamen, die meist wohl dem Vornamen des Zweigältesten, oder einer körperlichen Eigenschaft oder Gewohnheit eines Angehörigen, oder der örtlichen Lage des Gutsanteils, oder irgend einem Vorkommnis, oder einer sonstigen Eigentümlichkeit entnommen waren.

Dieser Beiname wurde dann auch von den Nachkommen fortgeführt und ersetzte den fortgefallenen Stammesnamen. War neben den mannigfachen Beinamen der selbst zum Beinamen gewordene Stammname als solcher schon früher schwer feststellbar, so wurde es bei dem Mangel einer festgehaltenen Überlieferung fast unmöglich, namentlich, wenn einzelne Familien gar keine Beinamen weiterführten, was leider überwiegend der Fall war.
Die Namen, welche auf Handwerk oder sonstige Beschäftigung hindeuten, dann solche, für welche durch kein Wort eine Erklärung zu finden ist, die vielleicht aus der Vorchristenzeit herüber genommene Vornamen sind, dürften als alte Familiennamen anzusehen sein; ebenso auch die Beinamen, die gleichzeitig als Einzelnamen vorkommen. Diese sind eigentlich richtig als Stammnamen zu bezeichnen, während Beinamen sich erst später bildeten.

Leider sind die Wappen des Kleinadels den Forschern fast gar nicht bekannt geworden und jetzt auch schwer festzustellen, und dieser Umstand erschwert es bei der Durchsicht der gedruckten Namenregister eine zutreffende Gruppierung der Familien herauszufinden. Es dürfte zumindest feststehen, daß wenn zehn, zwanzig, und noch mehr verschiedene Familien in einem Dorf wohnen und diese, der Sitte folgend, nach dem Dorf den gleichen Namen annehmen, diese verschiedenen gleichen Namensträger nicht ein und dieselbe Familie sein können, jede Familie ihr besonderes Wappen, eine besondere Genealogie haben muß. Wenn einer Familie auffallend viele Beinamen zugeteilt werden, so muß die Richtigkeit dieser Angliederung an gleichnamige Familien im gleichen Dorf doch sehr unwahrscheinlich erscheinen.


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Die Wappen und Wappenführung des polnischen Adels

In Europa verband und verbindet man das Wort "Wappen" mit dem Begriff "Waffen", während in Polen das Wort "herb" aus dem böhmischen "Erb" hervorgeht und gleichbedeutend mit dem deutschen Wort "Erbe" ist. Der Erwerb des Wappens oder das Vererben ist (bzw. war) in Polen der wesentliche Faktor der Zugehörigkeit des Wappens zum Adel. Wappen waren in Polen in erster Linie Eigentums- und Erkennungszeichen und sollten den Eigentümer im Rahmen eines bestimmten Geschlechts u.a. bei Rechtsgeschäften zeigen und vorstellen.

Wappenzeichen

Im Jahre 1347 wurde in Wislica urkundlich festgelegt, daß jeder Freie das Recht habe, ein eigenes Wappen zu führen. Zunächst leitete sich aus diesem Recht keine Pflicht ab. Später jedoch wurde es zum Nachweis der Zugehörigkeit des polnischen Adels zur Pflicht. Söhne des noch lebenden Wappenberechtigten besaßen das Recht zur Führung des Wappens nicht. Auch die Unfreien besaßen unter ihren Herren kein Recht zur Führung eines Wappens oder des Besitzes. Es gab aber auch viele Freie, die zur Wappenführung keinen Grund sahen, wobei es insbesondere beim kleinen Landadel auch finanzielle Gründe gab.
Siegel und Wappen erbte nach dem Tod des Vaters der älteste Sohn. Im Abendland war gewöhnlich der Familienname gleichzeitig auch der Wappenname. In Polen hatten die Wappen ihre eigenen Namen und Benennungen.

Es handelte sich um Wappen, deren Namen eigentlich wie erwähnt Kriegsrufe waren, oder Wappen, deren Name gleichzeitig die Namen der Wappenbilder sind, oder Wappen mit dem Namen dieser Familie, die diese führt und Wappen ohne spezielle oder in Vergessenheit geratene Namen. Ein Wappen durfte zwar jeder freie Pole besitzen, aber als Adelsangehöriger mußte man auch die vollen Bürgerrechte besitzen. Der Erwerb der Bürgerrechte war in den meisten Fällen die Hauptsache, der Erhalt des Wappens vielfach nur eine Nebensache. In der Gesetzgebung von 1347 bestimmte noch ausschließlich die Geburt die Zugehörigkeit zum polnischen Adel. Später bestand die Möglichkeit den polnischen Adelsstand zu erwerben und damit auch ein polnisches Wappen zu besitzen und zu führen. Die Möglichkeit des Erwerbs des polnischen Adelsstandes war gegeben durch Nobilitierung (Erhebung in den Adelsstand) und durch Indigenatus (Aufnahme eines Fremden [Adeligen] in ein polnisches Geschlecht.


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zitiert aus:Kleiner geschichtlicher Abriß zum polnischen Adelswesen von Werner Zurek h Szur

 



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