Pisarski.................. Die Entstehung der Namen des polnischen Kleinadels Die
Adelsnamensgebung in Polen begann im 14.Jahrhundert mit dem zeremoniellen
Ritterschlag. Es
kann wohl mit Bestimmtheit vorausgesetzt werden, daß der vordem
besitzlose Adel, der nicht seinen Stammes- bzw. Wappennamen dem Namen
eines Besitzes beifügen konnte, schon lange vorher feste Familiennamen
führte, die für sein Auftreten in der Öffentlichkeit
eine Notwendigkeit waren. Diese Familiennamen wurden nun auch auf
dem neuen Besitz festgehalten. Der Kleinadel folgte dann aber auch
dem allgemein gewordenen Brauch, einen von dem derzeitigen Besitz
abgeleiteten zweiten Familiennamen anzunehmen. Dieser neue Name wurde
der in der Öffentlichkeit allein benutzt, welchem aber die verschiedenen
Besitzer desselben Dorfes, die vielfach denselben neuen Namen annahmen,
zur Unterscheidung ihrer Familien den alten Stammnamen hinzufügten,
der nun aber auch nur einfacher Beiname geworden war Dieser
Beiname wurde dann auch von den Nachkommen fortgeführt und ersetzte
den fortgefallenen Stammesnamen. War neben den mannigfachen Beinamen
der selbst zum Beinamen gewordene Stammname als solcher schon früher
schwer feststellbar, so wurde es bei dem Mangel einer festgehaltenen
Überlieferung fast unmöglich, namentlich, wenn einzelne
Familien gar keine Beinamen weiterführten, was leider überwiegend
der Fall war. Leider sind die Wappen des Kleinadels den Forschern fast gar nicht bekannt geworden und jetzt auch schwer festzustellen, und dieser Umstand erschwert es bei der Durchsicht der gedruckten Namenregister eine zutreffende Gruppierung der Familien herauszufinden. Es dürfte zumindest feststehen, daß wenn zehn, zwanzig, und noch mehr verschiedene Familien in einem Dorf wohnen und diese, der Sitte folgend, nach dem Dorf den gleichen Namen annehmen, diese verschiedenen gleichen Namensträger nicht ein und dieselbe Familie sein können, jede Familie ihr besonderes Wappen, eine besondere Genealogie haben muß. Wenn einer Familie auffallend viele Beinamen zugeteilt werden, so muß die Richtigkeit dieser Angliederung an gleichnamige Familien im gleichen Dorf doch sehr unwahrscheinlich erscheinen.
Die Wappen und Wappenführung des polnischen Adels In Europa verband und verbindet man das Wort "Wappen" mit dem Begriff "Waffen", während in Polen das Wort "herb" aus dem böhmischen "Erb" hervorgeht und gleichbedeutend mit dem deutschen Wort "Erbe" ist. Der Erwerb des Wappens oder das Vererben ist (bzw. war) in Polen der wesentliche Faktor der Zugehörigkeit des Wappens zum Adel. Wappen waren in Polen in erster Linie Eigentums- und Erkennungszeichen und sollten den Eigentümer im Rahmen eines bestimmten Geschlechts u.a. bei Rechtsgeschäften zeigen und vorstellen. Im
Jahre 1347 wurde in Wislica urkundlich festgelegt, daß jeder
Freie das Recht habe, ein eigenes Wappen zu führen. Zunächst
leitete sich aus diesem Recht keine Pflicht ab. Später jedoch
wurde es zum Nachweis der Zugehörigkeit des polnischen Adels
zur Pflicht. Söhne des noch lebenden Wappenberechtigten besaßen
das Recht zur Führung des Wappens nicht. Auch die Unfreien besaßen
unter ihren Herren kein Recht zur Führung eines Wappens oder
des Besitzes. Es gab aber auch viele Freie, die zur Wappenführung
keinen Grund sahen, wobei es insbesondere beim kleinen Landadel auch
finanzielle Gründe gab. Es handelte sich um Wappen, deren Namen eigentlich wie erwähnt Kriegsrufe waren, oder Wappen, deren Name gleichzeitig die Namen der Wappenbilder sind, oder Wappen mit dem Namen dieser Familie, die diese führt und Wappen ohne spezielle oder in Vergessenheit geratene Namen. Ein Wappen durfte zwar jeder freie Pole besitzen, aber als Adelsangehöriger mußte man auch die vollen Bürgerrechte besitzen. Der Erwerb der Bürgerrechte war in den meisten Fällen die Hauptsache, der Erhalt des Wappens vielfach nur eine Nebensache. In der Gesetzgebung von 1347 bestimmte noch ausschließlich die Geburt die Zugehörigkeit zum polnischen Adel. Später bestand die Möglichkeit den polnischen Adelsstand zu erwerben und damit auch ein polnisches Wappen zu besitzen und zu führen. Die Möglichkeit des Erwerbs des polnischen Adelsstandes war gegeben durch Nobilitierung (Erhebung in den Adelsstand) und durch Indigenatus (Aufnahme eines Fremden [Adeligen] in ein polnisches Geschlecht.
zitiert aus:Kleiner geschichtlicher Abriß zum polnischen Adelswesen von Werner Zurek h Szur
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